Plattformbetreiber sollen künftig für Umsatzsteuerausfälle in die Haftung genommen werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung am 1. August 2018 auf den Weg gebrachtes Gesetz vor.
Unfaire Praktiken im Handel von Gütern schaden dem Wettbewerb und benachteiligen Unternehmen, die ihren Steuerpflichten nachkommen. Zwar wird auf europäischer Ebene noch über die Einführung einer Digitalsteuer und die Etablierung einer digitalen Betriebsstätte gerungen, doch die Bundesregierung setzt nun mit dem Entwurf eines Gesetzes eine EU-Initiative zur Stärkung der Steuerehrlichkeit um.
Damit sollen Plattformbetreiber künftig stärker für den Umsatzsteuervollzug in die Pflicht genommen werden. Diese sollen auch für Umsatzsteuer ihrer Marktplatzhändler haften. Vorgesehen ist zudem, dass Plattformbetreiber bestimmte Angaben von Händlern, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzeichnen müssen. Hierdurch soll die Finanzverwaltung prüfen können, ob der liefernde Unternehmer oder Nutzer seinen steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt. Die neuen Regelungern sollen ab 1. Januar 2019 in Kraft treten.
In einer ersten Stellungnahme hat der BGA bereits seine grundsätzliche Unterstützung für dieses Ansinnen zum Ausdruck gebracht. Im Rahmen der Gesetzesberatung wird der BGA gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft darauf drängen, dass praxisgerechte Regelungen geschaffen werden, die vor Steuerbetrug abschrecken und steuerehrliche Unternehmen nicht belasten.
Quelle: Grosshandel BW