Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet für das Jahr 2019 eine sinkende EEG-Umlage. Der BEE prognostiziert für 2019 eine EEG-Umlage in Höhe von 6,51 Cent pro Kilowattstunde. Die Bandbreite entspricht dabei 6,4 bis 6,6 Cent pro Kilowattstunde. Die Entwicklung geht hauptsächlich auf die gestiegenen Zertifikatspreise für CO2 im Europäischen Emissionshandel zurück. Zudem wirken höhere Beschaffungskosten und der hohe EEG-Kontostand umlagesenkend. "Der Emissionshandel entfaltet in diesem Jahr eine Lenkungswirkung, verbessert die wirtschaftliche Vermarktung der Erneuerbaren Energien und honoriert so die saubere Energieerzeugung. Die Börsenstrompreise erholen sich, die EEG-Umlage sinkt", kommentiert Dr. Peter Röttgen, BEE-Geschäftsführer, die BEE-Prognose.
Je mehr sich die CO2-Preise den tatsächlichen CO2-Kosten annähern, desto höher steigen die Marktwerte für Erneuerbare Energien und desto mehr sinken die Differenzkosten für Erneuerbare Energien. Der BEE hatte bereits im vergangenen Jahr Konzepte für eine CO2-Bepreisung im Strom- wie auch im Wärmesektor vorgelegt und sieht sich durch die Entwicklungen dieses Jahres bestätigt. "Ein relevanter Preis für CO2 schafft fairere Marktbedingungen und reduziert das Überangebot der konventionellen Stromerzeugung. Ein höherer CO2-Preis führt automatisch zur Senkung der EEG-Umlage. Der BEE sieht hier weiteren Spielraum."
Für die Erneuerbare Energie-Branche und den Klimaschutz sei es unerlässlich, dass engagiert und stetig mehr Erneuerbare Energien ausgebaut werden, nicht nur über die Sonderausschreibungen. "Durch die in den vergangenen Jahren deutlich gesunkenen Gestehungskosten ist der Ausbau günstiger Neuanlagen für die EEG-Umlage kein relevanter Faktor mehr. Heutige Erneuerbare Energie-Anlagen sind bereits kostengünstiger als konventionelle."
Darüber hinaus verweist der BEE nochmals darauf, dass die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung (Industrieprivilegien) künftig aus dem Bundeshaushalt erfolgen solle. Dies würde die EEG-Umlage um weitere 1,5 Cent pro Kilowattstunde verringern. Aus Sicht des BEE sollte die Privilegierung der Industrie nicht über die Stromkunden erfolgen. Röttgen: "Der Strompreis sollte nur Bestandteile enthalten, die ordnungspolitisch auch reingehören. Die Besondere Ausgleichsregelung gehört nicht dazu."
Quelle: BEE