In einer ersten Bestandsaufnahme hat das EU-geförderte Forschungsprojekt PVP4Grid einige grundlegende Beobachtungen zur individuellen und kollektiven Nutzung von vor Ort erzeugtem Solarstrom gemacht. Der Bericht unterscheidet drei Prosumenten-Konzepte und untersucht die jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen: Individueller Eigenverbrauch, gemeinsame Nutzung einer Photovoltaik-Anlage innerhalb eines Gebäudes und Solarstromversorgung auf Quartiersebene. Individueller Eigenverbrauch – wenn also Anlagenbetreiber (Produzent) und Stromverbraucher (Konsument) identisch sind – ist demnach in allen untersuchten Ländern rechtlich möglich. Immerhin fünf der acht Länder erlauben die gemeinsame Nutzung einer Photovoltaik-Anlage innerhalb eines Gebäudes – in Belgien, Italien und Spanien ist sie explizit verboten. Die Solarstromversorgung auf Quartiersebene mit Nutzung des öffentlichen Stromnetzes ist bislang nur in zwei der untersuchten Länder – in Frankreich und den Niederlanden – rechtlich möglich und wirtschaftlich umsetzbar.
"Die Analyse bestehender Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern stellt eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit von PVP4Grid dar. Ziel des internationalen Projektes ist es, einen Beitrag zur Entwicklung verbesserter Prosumenten-Konzepte und für die Verbreitung verbrauchsnaher Solarstromnutzung zu leisten", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des projektkoordinierenden Bundesverbands Solarwirtschaft.
Welches Potenzial die verschiedenen Prosumenten-Konzepte für die Photovoltaik (PV) entfalten können, hängt auch von den vorherrschenden Fördermechanismen ab. So spielt etwa bei älteren PV-Kleinanlagen, bei denen die Vergütung für den eingespeisten Solarstrom noch über dem aktuellen Strompreis für Endkunden liegt, individueller Eigenverbrauch naturgemäß nur eine untergeordnete Rolle. Untersucht wurden die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Quelle: BSW Solar