Der Bundesverband eMobilität (BEM) setzt sich gemeinsam mit Unternehmen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität für eine nachhaltige, intermodale Mobilitätswende auf Basis Erneuerbarer Energien ein. Der BEM hat bereits vor mehreren Jahren gefordert, die Ein-Prozent-Regelung für Elektrodienstwagen mit privater Nutzung anzupassen, um Dienstwagenberechtigte aufgrund der Wahl eines nachhaltigen eFahrzeugs, begründet durch den höheren Kaufpreis, nicht zu benachteiligen. In diesem Kontext hatte der Bundesverband Null Prozent gefordert, um die Attraktivität für die Neue Mobilität zu erhöhen. Im Ergebnis wurde erreicht, dass der Wert der Batterie bei der Berechnung des zugrundeliegenden Fahrzeugpreises abgezogen wurde und zumindest annähernd Gerechtigkeit geschaffen wurde.
In diesem Kontext ist der Beschluss des Bundeskabinetts, im Rahmen einer Angleichung der Besteuerung von Elektrodienstwagen, statt Ein-Prozent künftig 0,5 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs zu berechnen, zunächst erfreulich und begrüßenswert, wie der Verband berichtet.
Dennoch kritisiert der BEM, warum die Zeichen der Bundesregierung in diesem Punkt nicht klarer ausfallen. So wäre eine Null Prozent-Regelung ein deutliches Bekenntnis für die von der Bundesregierung ja gewünschte Verkehrswende und würde zu einer stark ansteigenden Nachfrage für
Elektrodienstwagen führen.
„Diese halbgare 0,5 Prozent-Regelung ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Ein klares Statement für eine Neue Mobilität sieht tatsächlich anders aus“, so BEM-Vize-Präsident Christian Heep: „Wir befinden uns in einer eher prekären Lage was den Stand der Elektromobilität in Deutschland betrifft. Daher ist es notwendig, nun endlich alle zur Verfügung stehenden monetären und nichtmonetären Maßnahmen zur Förderung der Mobilitätswende zu ergreifen, um möglichst viele eigendynamische Effekte zu erzielen. Daher fordern wir auch weiterhin, dass Dienstwagenberechtigte für die Wahl eines nachhaltigen Fahrzeugs entsprechend inzentiviert werden. Dies wäre mit einer null Prozent- Regelung, wie der BEM sie seit vielen Jahren vorschlägt und fordert, im Sinne einer zügigen Verkehrswende sehr viel effektiver möglich.“
Um die Belastung von Bund und Ländern durch den Einnahmenausfall zu kompensieren, schlägt der BEM vor, einerseits die Null-Prozent-Regelung auf einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zu begrenzen und anderseits, eine emissionsbasierte KFZ-Steuerreform auf den Weg zu bringen, die nach dem
Bonus-Malus-Prinzip nachhaltige Fahrzeuge begünstigt und bei zunehmendem Schadstoffausstoß entsprechend höher besteuert.
Quelle: BEM