Seit Herbst 2009 verschwinden energieineffiziente Lampen durch eine europäische Verordnung schrittweise vom Markt. Für Händler und Produzenten ändert sich zum 1. September dieses Jahres einiges, denn dann tritt die nächste Stufe des "Halogenlampenverbots" in Kraft. Die hat zur Folge, dass die betroffenen Produkte in Deutschland und EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das "Verbot" umfasst vor allem die weitverbreiteten, klassischen Halogen-"Glühlampen" mit einem typischen Glaskolben, die rundum Licht abgeben, einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen und ohne Trafo betrieben werden. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen. Verbraucher spüren die Auswirkungen des "Verbots" allerdings erst mit Verzögerung, nämlich dann, wenn die Restbestände bei den Händlern vor Ort zur Neige gehen. Insofern haben sie ausreichend Zeit, ihre Beleuchtung auf moderne LED-Lampen umzustellen.
Eine von Ledvance beauftragte internationale Konsumentenstudie hat Wissenslücken zum bevorstehenden "Halogenlampenverbot" zutage gefördert: So ist mehr als jedem zweiten Verbraucher in Deutschland nicht
bekannt, dass ab September 2018 unter anderem die weitverbreitete Halogen-"Glühlampe" EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden darf. Ergänzt man die Zahl derer, die davon zwar gehört haben, sich über die Konsequenzen aber im Unklaren sind, erhöht sich die Zahl um weitere 15 Prozent.
Quelle: Ledvance