Die Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017 trifft insbesondere Elektrohandwerksbetriebe, die in langfristigen Vertragsverhältnissen zu Industriekunden stehen und mit ihren Fachkräften gewissermaßen als ausgelagerte Elektroabteilung fungieren, das berichtet der ZVEH. Dr. Gerd Böhme, ZVEH-Vizepräsident und Vorsitzender des ZVEH-Fachbereichs Tarif schätzt, dass drei bis fünf Prozent aller elektrohandwerklichen Arbeitnehmer in derartigen Dienstleistungsverhältnissen arbeiten, die nach dem Willen des Gesetzgebers mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 nunmehr eine illegale Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Bei bundesweit rund 492.000 Arbeitnehmern in den Elektrohandwerken wären 14.700 bis 24.600 Arbeitnehmer hiervon betroffen. Auch für die E-Handwerksbetriebe bedeutet dies den Verlust einer bisher weitgehend konjunkturunabhängigen Grundauslastung und damit eine wirtschaftliche Schwächung, wie der ZVEH berichtet.
Quelle: ZVEH