Wie die Tageszeitung Welt berichtet, birgt das Kommunikationsprogramm WhatsApp im Zuge der DSGVO ein teures Risiko für Handwerker. Viele Unternehmen stimmen sich über WhatsApp mit ihren Kunden ab, kommunizieren in Bautrupps untereinander oder Gesellen schicken Fotos von Baufortschritten an die Geschäftsführung. Wer WhatsApp nun auf dem Dienstsmartphone verwendet, könnte ohne sich dessen bewusst zu sein einen sogar bußgeldbewehrten Verstoß gegen die neue Richtlinie begehen.
„Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnt Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein.
Quelle: Welt