Zusatzförderung für E-Mobile im Gewerbe bis zum 25. Mai 2018

Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten haben sich die Bundesregierung, die beteiligten Bundesländer und Kommunen bereits im vergangenen Jahr auf das "Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020" geeinigt. Dieses enthält unter anderem die Maßnahme "Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs".
Ziel ist es, durch die Umstellung der Fahrzeugflotten von zum Beispiel Handwerksbetrieben und anderen Gewerbetreibenden auf Elektrofahrzeuge einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft im städtischen Raum zu leisten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) stellt hierzu zusätzlich 30 Millionen Euro für das Förderprogramm "Erneuerbar Mobil" zur Verfügung. Kürzlich erfolgte hierzu der entsprechende Förderaufruf, der die besonderen Förderungsbedingungen und das Antragsverfahren im Detail regelt. Dieser endet bereits am 25. Mai 2018, weshalb interessierte Gewerbetreibende kurzfristig tätig werden müssten. Darüber informiert der ZVEH. 
Weitere Informationen zur Bedingung und Höhe der Förderung finden Sie hier. 
Quelle: ZVEH 

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