EU legt neue Richtlinien für Ladepunkte an Gebäuden fest

Das Europäische Parlament gab seine endgültige Zustimmung zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Darin sind auch neue Regelungen für Ladepunkte genannt. 
Die überarbeitete Richtlinie enthält Bestimmungen, um sicherzustellen, dass die Parkhäuser von Gebäuden nach und nach mit Ladestationen ausgestattet werden, so dass Besitzer von Elektrofahrzeugen ihre Fahrzeuge wann und wo immer sie benötigen aufladen können.
Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen sorgen diese Maßnahmen dafür, dass Neubauten oder Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden (unter bestimmten Bedingungen), mit einer geeigneten Infrastruktur (Stromleitungen) ausgestattet sind, die den nachträglichen Einbau einer Ladestation für alle Parkplätze ermöglicht.
Dieselbe Anforderung gilt für (neue und größere Renovierung von) Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, jedoch nur für 20 Prozent der Parkplätze. Für solche Gebäude muss auch mindestens ein Ladepunkt installiert und für Benutzer verfügbar gemacht werden (zum Beispiel um ihr Fahrzeug während der Arbeit aufzuladen).

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Quelle: Europäische Kommission

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