Halogenlampen verschwinden allmählich vom europäischen Markt, denn sie verbrauchen zu viel Strom. Allerdings werden nicht alle gleichzeitig aussortiert: Die nächste und letzte Stufe der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 tritt am 1. September 2018 in Kraft, wie licht.de berichtet. Dann erfüllen Hochvolt-Halogenlampen mit ungerichtetem Licht nicht mehr die Anforderungen der europäischen Ökodesignrichtlinie. Sie dürfen also nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Restbestände werden indes weiterhin verkauft und verwendet. Die von dieser Stufe betroffenen Hochvolt-Halogenlampen werden mit Netzspannung 230 Volt betrieben und haben in der Regel die Sockeltypen E27 und E14. Eine Ausnahme wird für klare Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 in Effizienzklasse C gemacht – sie gibt es weiterhin. Damit teilen die Lampen mit ungebündeltem Licht das Schicksal ihrer Pendants mit gebündeltem Licht: Halogenstrahler oder -spots mit gerichtetem Licht dürfen seit 1. September 2016 nicht mehr neu in den Markt gebracht werden.
Und Niedervolt-Halogenlampen?
Mit dem Stichtag 1. September 2018 müssen auch Niedervolt-Halogenlampen mit ungerichtetem Licht mindestens die Effizienzklasse B aufweisen. Dies gilt übrigens schon seit 2016 für Niedervolt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht. Niedervolt-Halogenlampen werden mit zwölf Volt betrieben. Es gibt sie mit den Sockeltypen GU5.3, GU4 und G4.
Quelle: licht.de