Die
Förderrichtlinie zur Energieberatung in Wohngebäuden
ist für
Gebäudeenergieberater des Handwerks
geöffnet worden. Damit dürfen sie ab dem 1. Dezember 2017 ihren Kunden vor Ort einen geförderten gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
Der
ZVEH
begrüßt die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums. Verbandspräsident Lothar Hellmann sagt: "Für die E-Handwerke ergeben sich dadurch große Chancen und erweiterte Geschäftsfelder. Unsere Fachkräfte sind bei entsprechender Beratungsqualifikation nun legitimiert, Hauseigentümer flächendeckend zu informieren. Gerade im Energiebereich besteht in vielen Gebäuden ein enormer Sanierungsbedarf – und in der Entwicklung individueller Energiemanagementsysteme liegt die Kernkompetenz vieler unserer Betriebe." Die jahrelange politische Interessenvertretung in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) habe sich gelohnt.
Vereinfachte Planung
Ruft ein Kunde einen
E-Handwerker
, der gleichzeitig
Energieberater
ist, beispielsweise zur Reparatur der elektrischen Anlage, kann dieser ihm auf Wunsch einen Sanierungsplan erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert wird. Solche Anlässe durften bisher nicht genutzt werden. Für den Kunden vereinfacht sich die Planung von Sanierungsarbeiten dadurch ebenfalls: Sie können sich an ihre regional bekannten Handwerker wenden, zu denen sie häufig über viele Jahre ein enges Vertrauen haben.
Eine
hohe Qualität
der Beratung ist gewährleistet: Die Gebäudeenergieberater des Handwerks müssen dieselben anspruchsvollen Qualifikationsprogramme erfüllen wie alle weiteren Berater, deren Leistungen von Bundesförderprogrammen unterstützt werden.
Quelle: ZVEH