Künftig werden Netzbetreiber über die Spannungsebenen in der Netz- und Systemführung zunehmend enger zusammen arbeiten. Der Entwurf der Anwendungsregel „Schnittstelle Übertragungs-/Verteilnetzbetreiber“ (E VDE-AR-N 4141-1) definiert dafür neue Regeln.
Die Energiewende führt dazu, dass neue Erzeugungsanlagen überwiegend in den Verteilnetzen angeschlossen werden. Eine Folge ist, dass Netzbetreiber über Spannungsebenen hinweg enger zusammenarbeiten müssen, um das System weiter sicher zu betreiben. Gleichzeitig gilt weiterhin der Grundsatz, dass jeder Netzbetreiber für sein Netz verantwortlich ist. Die Übertragungsnetzbetreiber tragen außerdem weiter die Systemverantwortung in ihrer Regelzone. In diesem Spannungsfeld braucht es erweiterte Regeln für eine Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) legt diese jetzt mit der Anwendungsregel "Technische Regeln für den Betrieb und die Planung von Netzbetreibern – Teil 1: Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze" (E VDE-AR-N 4141-1) vor. "Netzführung wird noch mehr Teamarbeit, als sie heute schon ist. Schalthandlungen sowie Bauarbeiten am Netz können mittlerweile spürbare Auswirkungen in über- und unterlagerten Netzen haben. Dafür sind neue Regeln notwendig", erklärt Heike Kerber, Geschäftsführerin VDE|FNN. Die Netzbetreiber müssen sich künftig intensiver gegenseitig informieren und abstimmen. Die dafür erforderlichen Prozesse und den konkreten Datenumfang definiert die Anwendungsregel.
Die mittelfristige Netzplanung (ein bis drei Jahre) berücksichtigt die erforderlichen Neu- und Umbauprojekte. Für deren Umsetzung müssen an der Schnittstelle frühzeitig die Bauprojekte und der Einsatz einzelner konkreter Netzbetriebsmittel, zum Beispiel zur Blindleistungskompensation, abgestimmt werden. Eine weitere Anforderung an die Netzbetreiber ist es, konkrete Schritte beim Bauablauf, etwa Zeitpunkt und Umfang von Abschaltungen, gemeinsam zu planen.
Die Anwendungsregel verankert erstmals die Pflicht, dass über- und unterlagerte Netzbetreiber einen Netzzustandsmonitor einrichten, den der jeweils andere einsehen kann. Die Umsetzung muss innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Anwendungsregel erfolgen.
Bei gegenläufigen Steuersignalen gibt es künftig klare Prioritäten. Wenn zum Beispiel der Verteilnetzbetreiber Anlagen aufgrund von Engpässen abregeln muss, kann der Übertragungsnetzbetreiber keine bzw. nur eingeschränkte Systemdienstleistungen, wie zum Beispiel Regelenergie, von diesen Anlagen abrufen. Auch für die Durchführung anderer Maßnahmen legt die neue Anwendungsregel klare Prioritäten fest.
Die Anwendungsregel "Schnittstelle Übertragungs-/Verteilnetzbetreiber" (E VDE-AR-N 4141-1) ersetzt Teile des Transmission Code 2007 und des Distribution Code 2007. Sie setzt gleichzeitig Anforderungen aus den drei europäischen Network Codes "Demand Connection", "Emergency and Restoration" sowie "System Operation Guideline" um. Ergänzend dazu bereiten die Experten von VDE|FNN gerade eine Anwendungsregel zu den Schnittstellen zwischen Verteilnetzbetreibern vor.
Die Anwendungsregel ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN, den jederzeit sicheren Systembetrieb bei steigender Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Entwurf ist über die Webseite von VDE|FNN (href=”www.vde.com/de/fnn)” _blanc verfügbar. Bis 25.10.2017 können Änderungsvorschläge abgegeben werden. Informationen hierzu unter href=”www.vde.com/fnn-stellungnahme.” _blanc
Quelle: VDE