Der ZVEH zur aktuellen Diskussion um den Schutz vor Fehlerlichtbögen: Die elektrohandwerkliche Organisation ist irritiert über die aktuellen Debatten rund um die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (kurz: Brandschutzschalter oder auch AFDD). ZVEH-Präsident Lothar Hellmann sagt: "Mir ist unbegreiflich, warum ein Produkt, das maßgeblich die Sicherheit im Gebäude erhöht, dermaßen kritisch diskutiert werden kann. Die Debatte ist leider gekennzeichnet von Unkenntnis über Funktion und Nutzen des Gerätes. Dabei werden oftmals auch Kostenargumente genannt, die jeder Grundlage entbehren."
Die Brandschutzschalter sind eine Innovation im Bereich des Brandschutzes und schließen mit relativ geringem Aufwand eine Sicherheitslücke. Sie überwachen nicht nur die elektrische Anlage selbst, sondern auch die angeschlossenen Steckergeräte sowie Lampen und Leuchten. Bei einem Defekt in der elektrischen Anlage oder einem angeschlossenen Gerät unterbricht der Brandschutzschalter den Stromkreis, bevor ein Brand entsteht. Der Schalter schützt so Leben, Gesundheit und Sachen. Beispielsweise hätte ein solcher Schalter vor einigen Jahren den verheerenden Brand in der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar verhindert und so unwiederbringliche Kulturgüter vor der Zerstörung gerettet. Wer den gleichen Schutz über bauliche Maßnahmen – zum Beispiel die Abschottung der gesamten elektrischen Anlage – erreichen möchte, muss mit nicht unerheblichen Kosten rechnen. In der Regel fallen diese deutlich höher aus als beim Einbau eines Gerätes zur Überwachung von Fehlerlichtbögen. Vereinfacht gesagt gilt: Keine andere technische Maßnahme kann die Leistung eines Brandschutzschalters zu gleichen Kosten in gleicher Weise gewährleisten.
Aufgekommen sind die Diskussionen durch die Installationsnorm DIN-VDE 0100-420:2016-02. Sie definiert, in welchen Fällen Brandschutzschalter mit einer Übergangsfrist bis zum 18. Dezember 2017 einzubauen sind. Die normative Verpflichtung ist auf bestimmte sensible Funktionsbauten beschränkt. Erfasst sind beispielsweise Schlafräume in Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte oder Senioren sowie barrierefreie Wohnungen, in denen Menschen mit individuellen Einschränkungen leben. Ebenfalls gefordert werden Brandschutzschalter bei besonderen Brandrisiken, wie etwa bei der Verwendung von brennbaren Baustoffen, von unersetzbaren Gütern oder bei einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien. Hellmann: "Der Einsatz eines Brandschutzschalters ist für Anwendungsfälle vorgesehen, in denen erhöhte Schutzanforderungen bestehen."
Die Verpflichtung beschränkt sich zudem auf neu zu errichtende Anlagen und einphasige Stromkreise bis 16 Ampere. In den dort eingesetzten Verteilerkästen sind ausreichend Bauräume zum Einbringen der Brandschutzschalter vorhanden. Platzmangel und wesentliche Mehrkosten für größere Verteilerkästen sind demnach nicht zu befürchten.
Die neue Norm ist, wie auch alle anderen Normen, zunächst eine rein privatrechtliche Regelung. Sie unterliegt als solche der freiwilligen Anwendung. Hellmann betont jedoch: "Die elektrohandwerkliche Organisation hält den Einsatz des Brandschutzschalters in den normativ vorgesehenen Fällen für überaus sinnvoll. Es ist damit zu rechnen, dass die Schalter schnell eine hohe Akzeptanz im Markt erreichen werden." Der Einbau in den durch die Norm definierten Fälle werde daher zur anerkannten Regel der Technik. Die Einhaltung der Norm birgt zudem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die rechtliche Vermutung in sich, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gearbeitet zu haben. Der ZVEH-Präsident betont deshalb: "Unabhängig von der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung kann keinem Architekten, Planer, Handwerksbetrieb oder Betreiber einer elektrischen Anlage empfohlen werden, auf diesen Schutz zu verzichten."
Quelle: ZVEH