Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte im Rahmen des erfolgreichen Marktanreizprogramms (MAP). Um das Förderverfahren für Antragsteller noch klarer und transparenter zu machen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Antragsverfahren überarbeitet und für alle Förderbereiche vereinheitlicht.
MAP-Antragsverfahren jetzt für alle Antragsteller gleich
Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf eine MAP-Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, für die man eine Förderung erhalten möchte. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Planungsleistungen dürfen allerdings bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Für Förderfälle bis zum Jahresende gilt eine Übergangsfrist. Informationen hierzu erhalten Sie beim BAFA unter der Durchwahl 06196 908 2156 oder -2721 (Referat MAP).
Bislang existierten zwei verschiedene Förderverfahren, die sich insbesondere darin unterschieden, ob der Förderantrag vor oder nach Errichtung der zu fördernden Anlage gestellt werden musste. Alle übrigen Anforderungen, die das MAP für die Förderfähigkeit von Erneuerbare-Wärme-Technologien aufstellt, bleiben unverändert. Die Änderung der MAP-Förderrichtlinien (PDF, 231KB) ist am 14. August 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Novelle des MAP-Antragsverfahrens dient der Vorbereitung der Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert und neu strukturiert.
Alle Informationen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen des Bundes auf href=”www.machts-effizient.de.” _blanc
Quelle: Agentur für erneuerbare Energien