Gemeinsam mit Spitzenverbänden aus Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren, übt der VDI deutliche Kritik an der neuen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Länder veröffentlichten Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Diese soll ab Ende Juli 2017 in den Bundesländern sukzessive die Bauregellisten und Listen der technischen Baubestimmungen ersetzen. Der VDI sieht in dem vorliegenden Entwurf der MVV TB einen Schritt in die falsche Richtung bei der Novellierung des Bauordnungsrechts und erwartet Mehrkosten durch die neuen Bestimmungen von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr, ohne dass die Qualität der Bauwerke damit steigt.
Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG): "Die sich aus defizitären Bauproduktnormen ergebende Haftung für die Sicherheit von Bauwerken und die Verantwortung für deren bauaufsichtliche Abnahme können von den am Bau Beteiligten in diesem Rechtsrahmen nicht getragen werden." Die im Entwurf vorliegende MVV TB schafft nach Auffassung der Verbände keine Abhilfe. Mit der MVV TB bleibe das eigentliche Problem ungelöst, dass nämlich mit unvollständig geregelten Bauprodukten keine durchregulierten Bauwerke erstellt werden können. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Verbände, dass die Länder für nicht hinreichend geregelte ("europäische") Bauprodukte das Bauordnungsrecht deregulieren und liberalisieren, während im funktionierenden nationalen Bereich die Durchregulierung beibehalten wird.
So heißt es in der Stellungnahme: "Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte – so sehr er auch grundsätzlich begrüßt wird – darf nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in London (Brand des Grenfell Towers)."Die Verbände schlagen den Ländern alternativen Vorgehensweisen vor und stützen sich dabei auf ein Gutachten von Kapellmann Rechtsanwälte in Brüssel, das der Bund in Auftrag gegeben hatte. Gefordert wird von den Verbänden, dass die Hinweise aus dem Gutachten viel konsequenter beachtet werden bevor die Novellierung des Bauordnungsrechts in einer solch kritischen Weise vorangetrieben wird, wie es im vorliegenden Entwurf der MVV TB geschehen soll.
Quelle: VDI