Anlässlich eines Expertengesprächs in der Staatskanzlei Düsseldorf äußern die Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI Bedenken gegenüber dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Ziel ist es, den Rechtsrahmen an die Konvergenz von Rundfunk und Internet anzupassen. Der Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen berücksichtigt die veränderten Markt- und Wettbewerbsbedingungen nach Ansicht der Verbände jedoch nicht hinreichend und lässt Deregulierungspotenziale unberücksichtigt.
Der Entwurf sieht Einschränkungen für Ein- und Überblendungen auf dem Bildschirm vor, die die Nutzer erheblich bevormunden. So soll die Entscheidung darüber, welche Dienste per Ein- oder Überblendung auf dem TV erscheinen dürfen, grundsätzlich bei den Sendern liegen. Anwendungen wie Such- und Empfehlungsmechanismen, Vorschaubilder und Splitscreens könnten nur noch auf Anforderung im Einzelfall realisiert werden. Aus Sicht der Verbände sollte der Nutzer frei entscheiden können, ein einmaliges Opt-In sollte ausreichen, um entsprechende Anwendungen zu ermöglichen.
Kritisch sehen die Verbände auch, dass bestimmte Sender und Inhalte künftig in Sachen Auffindbarkeit besser behandelt werden sollen als andere. Denn eine Privilegierung einzelner Inhalte bedeutet eine Diskriminierung anderer. Gleichzeitig erschwert es eine solche Vorgabe, wettbewerbsfähige und auf Kundenwünsche zugeschnittene Angebote zu entwickeln. Am Ende verlieren hierdurch alle – Netzbetreiber, Gerätehersteller, Sender und vor allem Nutzer.
Die Länder-Arbeitsgruppe zur Plattformregulierung wird sich in dem Expertengespräch morgen intensiv mit den Folgen der geplanten Medienregulierung auseinandersetzen. In einem gemeinsamen Positionspapier appellieren die Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI an die Länder, die derzeitigen Vorschläge noch einmal grundsätzlich zu überarbeiten, um negative Folgen für die gesamte Medienwirtschaft zu vermeiden.