Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 11. Mai einer von Dyson vorgebrachten Beschwerde gegen die Europäische Kommission stattgegeben und somit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aufgehoben. Dyson hatte eine gerichtliche Überprüfung der Testmethoden, die dem Energielabel zu Grunde liegen, erwirkt, da diese nicht der häuslichen Anwendung entsprechen würden. Zukünftig sollen Staubsauger demnach nicht nur im leeren Zustand geprüft werden.
Testverfahren mit leeren Staubsaugern nicht alltagsgemäß
Das Energielabel für Staubsauger wurde im September 2013 europaweit eingeführt. Die von der Europäischen Kommission im Einklang mit einigen von großen Herstellern ausgearbeiteten Vorschriften legen fest, dass die Leistung von Staubsaugern leer und ohne Staub geprüft wird. Eine Prüfung der Leistung ohne Staub sei jedoch nicht repräsentativ und irreführend. Dyson argumentiert: Im Gegensatz zu Zyklon-Staubsaugern verstopfen Staubsauer mit Beuteln und Filtern beim Gebrauch mit Staub, was oft zu einem Verlust an Saugkraft führt. Verbraucher können unter Umständen einen Staubsauger kaufen, der vorgeblich der „A-Kategorie“ entspricht, dessen Leistung jedoch, wenn er sich mit Staub füllt, auf die „D- oder E-Kategorie“ sinkt. Um die Erfahrung der Verbraucher im Alltag zu reflektieren, müsse die Leistung unter realen Bedingungen gemessen werden – mit einem mit Staub gefüllten Staubsauger.
EuG-Urteil aufgehoben
In der ursprünglichen Entscheidung hatte das Gericht der Europäischen Union festgestellt, dass Tests von Staubsaugern mit Staub nicht zuverlässig sind und nicht reproduziert werden können. In seiner Entscheidung vom 11. Mai stellte der EuGH klar, dass die Prüfung, soweit technisch möglich, „eine Berechnungsmethode zugrunde legen muss, die es ermöglicht, die Energieeffizienz von Staubsaugern unter möglichst realen Bedingungen zu messen, wobei der Staubbehälter der Staubsauger bis zu einem bestimmten Niveau gefüllt werden muss.“
Quelle: Dyson