Große Herausforderungen an die Verbraucherinformation sieht der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) nach der politischen Entscheidung in Brüssel über die Zukunft des Energielabels. Am 21. März hatten sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament über die grundsätzlichen Eckpunkte einer Rahmenrichtlinie für ein neues Energielabel geeinigt. Ein wesentliches neues Element ist die Abschaffung der Plusklassen. Diese wurden erst vor sieben Jahren eingeführt und hatten die Nachfrage nach Geräten mit hoher Energieeffizienz gefördert. „Verbraucher werden umdenken müssen“, sagt Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im ZVEI. „Ein Gerät, das heute in die beste Energieeffizienzklasse eingeordnet ist, könnte künftig durchaus ein Label der Klasse „B“ tragen.“
Neue Label voraussichtlich ab Ende 2017
Voraussichtlich bis Ende 2017 wird die EU-Rahmenrichtlinie formell in Kraft treten, danach werden per Verordnung neue Label für die Produktgruppen definiert, wie etwa für Waschmaschinen, Fernseher oder Lampen und Leuchten. Der ZVEI fordert, den Zeitplan und die neue Klasseneinteilung individuell an die Erfordernisse der jeweiligen Produktgruppe anzupassen. Denn erreichte Effizienzniveaus und Potenziale für weitere Einsparungen seien sehr unterschiedlich. „Wichtig ist auch die langfristige Stabilität eines neuen Labels. Die Hersteller brauchen Planungssicherheit, weitere Überarbeitungen in kurzen Zeitabständen halten wir für nicht zielführend“, so Scholz.
ZVEI-Kritikpunkte: Datenbank und Überprüfung
Kritisch sieht der ZVEI die Einführung einer EU-weiten Datenbank. Die Datenbank werde mehrere tausend Hersteller und einige hunderttausend Produkte enthalten. Deswegen sei es schwer vorstellbar, dass die Datenbank wirklich eine Hilfe bei der Kaufentscheidung sein könne. Das Energielabel am Gerät und die schon heute von Herstellern und Handel angebotenen vielfältigen Informationen seien ausreichend. Vorteile für die Marktüberwachung durch die Revision des Energielabels sieht der ZVEI ebenfalls nicht. „Es kommen weitere Pflichten auf die Marktüberwachungsbehörden zu, denn die Datenbank muss ständig auf Vollständigkeit und korrekte Angaben geprüft werden. Wichtiger als die Überprüfung nach Daten- oder Aktenlage ist aber die tatsächliche physikalische Nachprüfung der Labelangaben“, betont Scholz. „Aufwand und Nutzen stehen bei der Datenbank in einem schlechten Verhältnis.“
Quelle: ZVEI