Die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen haben sich auf einen Kompromiss bei der Reform des Mängelgewährleistungsrechts verständigt. Der ZVEH begrüßt diese Entwicklung, denn viele Forderungen des Handwerks wurden dabei aufgegriffen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt: Wird ein mangelhaftes Produkt geliefert und vom Elektrohandwerksbetrieb eingebaut oder angebracht, kann dieser vom Verkäufer Ersatz für die beim Aus- und Wiedereinbau entstandenen Kosten verlangen. Mehr zum Statement des ZVEH erfahren Sie hier.
Die ElektroWirtschaft wird Sie über die Auswirkungen für den Elektrogroßhandel bei diesem Thema auf dem Laufenden halten.
Quelle: ZVEH