Neue Solar-Förderungen in NRW und Thüringen

NRW und Thüringen haben neue Solar-Förderprogramme eingefüht. Während die Förderung in NRW bei Mieterstrommodellen und Solarstromspeichern greift, gilt die Unterstützung in Thüringen für die Realisierung von Solarstromanlagen auf Mietshäusern, Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern zur lokalen Selbstversorgung.

Förderung in NRW

Vermieter in NRW können ab sofort Unterstützung beantragen, wenn sie ihre Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgen wollen. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung des Zählerkonzeptes sowie datenbankbasierte Abrechnungssysteme. Das zweite in Düsseldorf vorgestellte Förderprogramm unterstützt die Installation von Solarstromspeichern als Ergänzung größerer bestehender oder neuer Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von 30 Kilowatt. Bezuschusst werden 50 Prozent der Ausgaben, die maximale Förderhöhe liegt bei 75.000 Euro pro Speicher.
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Förderung in Thüringen

Thüringens neues Förderprogramm zielt darauf ab, die Einführung von Mieterstrommodellen voranzutreiben und den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen. Neben Investitionen in die Realisierung von Mieterstrommodellen werden auch Investitionen in Photovoltaikanlagen und Energiespeicher bezuschusst, sofern der Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird. Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen zum Beispiel für Bürgerenergiegenossenschaften, die an Photovoltaik-Ausschreibungsverfahren teilnehmen möchten.
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Zeitgleich zur Landesförderung hat der BSW-Solar die erste Ausbaustufe seines Info-Webportals href=”www.sonneteilen.de,” _blanc auf dem Informationen rund um das Thema Mieterstrommodelle zu finden sind, gestartet.
Quelle: BSW-Solar

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