Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Erbschaftssteuer geeinigt, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Frist für eine Neuregelung gesetzt hatte. Firmenerben erhalten weiterhin steuerliche Vorteile, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
Dem Vorschlag um die Erbschaftssteuer müssen nun noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Die Grünen im Bundestag tragen den Kompromiss wohl nicht mit. Sie sehen laut heute.de weiter verfassungsrechtliche Bedenken.
Ausführliche Informationen finden Sie hier (heute.de), hier (Deutsche Welle) und hier (focus.de)
Quelle: ZDF / Deutsche Welle / Focus