Seit dem 30. Juni können Markeninhaber, die Ihre Marke beim so genannten Trademark Clearinghouse (TMCH) hinterlegt haben, Web-Adressen unter der neuen Top-Level-Domain (TLD) ".shop" beantragen. Der Domain-Management- und Online-Markenschutz-Spezialist NetNames beobachtet bereits großes Interesse bei deutschen Herstellern und Händlern. Der Grund dafür liegt in der Erwartung vieler Unternehmen, dass die .shop-Endung insbesondere im E-Commerce eine wichtige Rolle spielen und für die Suchmaschinen-Optimierung (SEO) vorteilhaft sein wird. Am 29. August läuft die Vorzugsbehandlung von Marken- oder Namensrechteinhaber bei der Domain-Registrierung aus. Ab dem 1. September sind Adressen mit der .shop-Endung von jedem – auch von Wettbewerbern oder Cybersquattern ohne Marken- oder Namensrechte – registrierbar.
Leichtere Einordnung für Nutzer
"Unternehmen, die in irgendeiner Form Waren oder Dienstleistungen verkaufen, können sich mit .shop wichtige strategische Vorteile verschaffen, etwa im Hinblick auf das Ranking bei Suchmaschinen", erläutert André Stadelmaier, Sprecher von NetNames Deutschland. "Denn Google und Co. werden Websites mit entsprechender Endung sehr wahrscheinlich eine höhere Relevanz zuschreiben. Die Endung wird Internetnutzern zudem die Einordnung gefundener Internetseiten erleichtern. Wer etwas kaufen möchte, weiß, dass er bei einer .shop-Adresse richtig ist."
"Unternehmen und Rechteinhaber, die ihre Ansprüche auf Domains mit .shop-Endung in jedem Fall sichern möchten, sollten angesichts des starken Interesses am Markt nicht mehr allzu lange warten", empfiehlt Stadelmaier abschließend.
Quelle: NetNames