Junge, innovative Unternehmen können auch in den nächsten drei Jahren preisgünstig auf internationalen Messen in Deutschland ausstellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das entsprechende Förderprogramm bis 2019 verlängert.
Richtlinie verlängert – Änderungen ab 2017
Ab dem Jahre 2017 gilt dafür eine neue Richtlinie. Die Änderungen betreffen insbesondere die Eigenanteile der Aussteller an den Kosten der Messebeteiligung, die der Veranstalter für Standmiete und Standbau in Rechnung stellt. Ab 2017 sollen die geförderten Unternehmen bei den ersten zwei Messebeteiligungen 40 Prozent und ab der dritten Beteiligung 50 Prozent der Kosten selbst tragen. Bislang mussten die Aussteller 30 Prozent der Kosten der ersten beiden Messebeteiligungen und 40 Prozent ab der dritten Beteiligung selbst übernehmen. Für 2017 steht ein Etat von 2,6 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm richtet sich an Start-ups aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Gefördert wird die Beteiligung an Gemeinschaftsständen ausgewählter Messen.
Unterstützung für rund 600 Firmen pro Jahr
Pro Jahr werden mit diesem Programm rund 600 Firmen auf 50 Messen unterstützt. Der AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft) informiert Unternehmen über Details des Förderprogramms und bietet den Firmen eine individuelle Beratung in Vorbereitung auf ihre Messebeteiligung an. Eine Übersicht über die relevanten Veranstaltungen im Jahr 2016, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter href=”www.bafa.de” _blanc im Bereich Wirtschaftsförderung bereit. Der AUMA bietet ebenfalls Informationen zum Förderprogramm und zu den Messen auf seiner Website href=”www.auma.de/Tipps” _blanc für Aussteller/Förderprogramme Deutschland.
Quelle: AUMA