Der Bundesrat hat die neue Ladesäulen-Verordnung verabschiedet. Die Entscheidung darüber war in 2015 auf Anfang dieses Jahres verschoben worden, nachdem unter anderem harsche Kritik an der geplanten Form geübt wurde. Mit der Ladesäulen-Verordnung sollen Aspekte der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in nationales Recht umgesetzt werden. Nach der Verabschiedung muss das Bundeskabinett die vom Bundesrat vorgelegten Maßgaben formal annehmen, danach kann die Verordnung voraussichtlich noch im März 2016 in Kraft treten. Drei Monate nach Inkrafttreten müssen alle neu zu errichtenden öffentlich zugänglichen Ladesäulen mindestens den europäischen Ladesteckerstandard erfüllen. Bereits bestehende, unveränderte Ladepunkte genießen Bestandsschutz und bleiben von dieser Verpflichtung unberührt.
Europaweit einheitliche Ladeschnittstelle realisiert
Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte zur neuen Verordnung: "Ein stabiler Rechtsrahmen für die Elektromobilität ist für alle Marktteilnehmer wesentliche Grundlage für die weitere Verbreitung von klimafreundlicher Mobilität in Deutschland. Mit der heute verabschiedeten Verordnung wird nun endlich eine europaweit einheitliche Ladeschnittstelle realisiert. Das kann Investitionssicherheit für Betreiber von Ladeinfrastruktur schaffen. Die Verabschiedung der Verordnung ist aber auch ein wichtiger Schritt für die Fahrer von Elektromobilen. Denn diese können künftig an jedem Ladepunkt im öffentlichen Raum auf einen einheitlichen Anschluss zugreifen.
Erfolg hängt von Ladeinfrastrukturausbau ab
Entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität wird aber auch der weitere Ausbau des öffentlichen Ladenetzes sein. Obwohl die Energiewirtschaft bei dem Infrastrukturaufbau in den vergangenen Jahren erheblich in Vorleistung gegangen ist, reicht dieser Ausbaustand bei weitem nicht aus. Es werden deutlich mehr Fahrzeuge zugelassen als Ladepunkte hinzukommen. Die neue Verordnung schafft mehr Planungssicherheit und wird darüber hinaus hoffentlich weitere Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur anstoßen, zum Beispiel durch neue Förderprogramme. Die Branche erhofft sich auch ein klares Signal für eine bessere Ladeinfrastruktur im lange angekündigten Regierungsprogramm der Bundesregierung zur Elektromobilität.
Klärungsbedarf gibt es aus unserer Sicht bei der vorgesehenen Registrierungsstelle für neue Ladesäulen. Diese soll nach aktuellen Planungen bei der Bundesnetzagentur angesiedelt werden. Da es sich aber bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur um einen bereits jetzt wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich handelt, sollte auch ein derartiges Register privatwirtschaftlich organisiert werden. Dies wäre deutlich kosteneffizienter und unbürokratischer. […]"
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Quelle: Bundesrat / BDEW / BSM / BMWi