Die Übergangsfrist des neuen Elektrogesetzes ist gestern zu Ende gegangen. Damit fallen erstmals auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Hersteller und Händler müssen nun gewisse Pflichten erfüllen, um weiterhin Photovoltaik-Module anbieten zu dürfen. Bei Nichtbeachtung drohen neben hohen Bußgeldern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zum heutigen Beginn der Registrierungspflicht sind 25 Hersteller und Inverkehrbringer auf der Internet-Seite der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) gelistet. Die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz beantwortet ein kostenloses Merkblatt des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Garantiesicherheit und Rücknahme
Zunächst betrifft das Gesetz diejenigen, die Photovoltaik-Module erstmals in Verkehr bringen – also vor allem Hersteller und Anbieter. Sie müssen unter anderem alle Marken und Gerätearten bei der Stiftung EAR registrieren, jährlich eine finanzielle Garantiesicherheit nachweisen sowie alte Module zurücknehmen und verwerten. Woran man die ordnungsgemäße Registrierung eines Unternehmens erkennt, wie sich das Gesetz auf vorhandene Lagerbestände auswirkt und was Installations- und Handwerksbetriebe beachten müssen, erklärt der BSW-Solar in einem aktuellen Merkblatt. Es steht unter folgendem Link kostenlos zur Verfügung: href=”http://bsw.li/1S6Y9F1” _blanc
Quelle: BSW Solar