Ein neu entwickeltes Verfahren zur Effizienzbestimmung von Heizungsanlagen soll die energetische Sanierung im Gebäudebereich deutlich erleichtern: Mit fünf zentralen Kennzahlen zur Anlage ist es nunmehr möglich, den Jahresnutzungsgrad (JNG) und damit das Effizienzpotenzial von bestehenden Heizungsanlagen zu ermitteln. "Mit dem neuen Verfahren können erstmals verlässliche und realitätsnahe Aussagen über den Jahresnutzungsgrad einer Heizungsanlage gemacht werden. Mit den herkömmlichen Verfahren war dies nicht möglich. Die Studienergebnisse sind praxistauglich und können helfen, den aktuellen Sanierungsstau in Deutschland zu beseitigen", sagt Maren Petersen, Geschäftsbereichsleiterin Erzeugung im BDEW. Die Pauschalwerte wurden im Rahmen eines Gutachtens vom Lehrstuhl für Energiemanagement in der Immobilienwirtschaft des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum ermittelt.
Bisher keine verlässlichen Daten und Richtwerte
Breite Datenbasis und Transparenz
Das Gutachten "Ermittlung von anerkannten Pauschalwerten für den Jahresnutzungsgrad (JNG) von Heizungsanlagen" hingegen basiert auf Datensätzen von 1.200 Wärmeerzeugungsanlagen im Gebäudebestand. "Mit der breiten Datenbasis können wir uns den realen Jahresnutzungsgraden der Bestandsanlagen sehr stark annähern. Damit schaffen wir Transparenz bei der Kostenvergleichsrechnung im Rahmen der Wärmelieferverordnung und stärken das Vertrauen bei Mieter und Vermieter – was wiederum neue Anreize für die energetische Sanierung im Gebäudebestand schafft", so Petersen. Eine nahezu klimaneutrale Energieversorgung im Gebäudebestand bis 2050 ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Maren Petersen: "Deshalb ist es nun wichtig, das neue Verfahren zur Ermittlung des Jahresnutzungsgrades mit Pauschalwerten schnell zur Anwendung zu bringen. Es muss zügig anerkannt und in den relevanten Gesetzen berücksichtigt werden."
Gutachten ist Gemeinschaftswerk
Um ein Angebot für die Modernisierung von Heizungsanlagen in Mietwohnungen abgeben zu können, müssen Energiedienstleister die Energieeffizienz bestehender Anlagen den entsprechenden Werten moderner Anlagen gegenüberstellen. Zur Ermittlung der Effizienz der Alt-Anlagen müssen Energiedienstleister bislang auf Tabellen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zurückgreifen. Die Tabellenwerte erlauben jedoch nur bei vier bis 33 Prozent der Altanlagen verlässliche Aussagen über den Effizienzgrad. Auftraggeber des nunmehr vorgelegten Gutachtens waren neben dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), das ESCO Forum im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und der Verband für Wärmelieferung (VfW).
Quelle: BDEW