Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, ein Elektroauto zu kaufen, sollte dies möglichst noch vor dem 31. Dezember 2015 machen. Denn so lange gilt für Elektroautos noch eine 10-jährige Steuerbefreiung. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin. „Wer erst ab Anfang 2016 oder später ein Elektroauto kauft, bekommt hingegen nur noch eine Steuerbefreiung von fünf Jahren“, erläutert Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer.
Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags, um die Befreiung in alter Höhe anmelden zu können. „2021 soll die Steuerbefreiung nach aktuellem Stand dann voraussichtlich ganz abgeschafft werden“, weiß Wilk. Für Gebrauchtwagen gilt übrigens eine anteilige Regel. „Wer also noch in diesem Jahr ein drei Jahre altes Elektrofahrzeug kauft, kann zumindest über sieben Jahre die Steuerbefreiung genießen“, so Edgar Wilk.
Quelle: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz