dena plädiert für Bedarfsausweis, Standardisierung und Qualitätssicherung

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt zusätzliche Maßnahmen, um den Energieausweis für Gebäude zu stärken. Gleichzeitig weist die dena Berichte auf Basis eines sogenannten „Praxistests“ des Eigentümerverbands Haus & Grund als nicht belastbar zurück.
„Wir brauchen einen konstruktiven Dialog“, betont Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea). „Leichtfertige Schreckensmeldungen bringen uns nicht weiter. Dass es beim Energieausweis zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, ist nichts Neues. Schließlich sind ja auch sehr unterschiedliche Formen und Methoden zugelassen. Es kommt darauf an, den belastbaren Bedarfsausweis zu stärken, die Verfahren zu standardisieren und die Qualität in der Praxis zu sichern.“
Die dena weist darauf hin, dass die Ergebnisse des Verbrauchs- und des Bedarfsausweises grundsätzlich nicht miteinander vergleichbar sind. Der eine stützt sich allein auf die durchschnittlichen Verbrauchsdaten eines Gebäudes. Die Verbrauchsdaten für ein und dieselbe Immobilie können von Heizsaison zu Heizsaison stark voneinander abweichen, je nachdem wie viel die Bewohner zu Hause sind, wie warm sie ihre Wohnräume halten oder ob einzelne Wohneinheiten sogar leer stehen.
Der Bedarfsausweis hingegen gibt Auskunft über die Bausubstanz, die Heizanlage und einen errechneten Normverbrauch. Entscheidend für belastbare Empfehlungen ist eine Vor-Ort-Begehung durch einen qualifizierten Energieberater. Die dena hat von Beginn an den Bedarfsausweis auf Basis einer Vor-Ort-Begehung favorisiert, weil nur dieses Instrument zu belastbaren und vergleichbaren Ergebnissen führen kann.
Um dem Energieausweis zu mehr Qualität und Verlässlichkeit zu verhelfen, braucht es aus Sicht der dena drei Dinge: Erstens sollten für Aussagen zu Modernisierungsempfehlungen und zur Wirtschaftlichkeit nur noch Energiebedarfsausweise auf Basis einer Vor-Ort-Begehung zugelassen werden. Zweitens sollten die Bundesländer das von der Bundesregierung vorgeschriebene Qualitätssicherungssystem für Energieausweise weiter vorantreiben. Drittens müssen die Methoden und Verfahren zur Datenaufnahme und Berechnung des Energieausweises vereinheitlicht und vereinfacht werden, damit der einzelne Energieberater verlässliche und vergleichbare Ergebnisse für das jeweilige Gebäude errechnen kann.
Seit 2008 ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf von Gebäuden oder einzelnen Wohnungen Pflicht. Damit ist er das einzige Instrument, das dem Interessenten Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes gibt. Seit 2014 stuft der Energieausweis die energetische Qualität auch anhand von Energieeffizienzklassen ein. Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) ist auch die Stärkung des Energieausweises ein Thema. Weitere Informationen der dena zum Energieausweis unter href=”www.zukunft-haus.info/energieausweis.” _blanc
Quelle: dena

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