Die individuelle Mobilität befindet sich im Wandel. Die Zahl elektrisch ladbarer Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebener oder elektrisch unterstützter Zweiräder steigt stetig. Damit stellt sich für Endverbraucher die Frage: Wo lädt man die Batterien von E-Bikes oder Autos wieder auf? Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 zeigt, was bei der Planung von Ladestationen sowie von neuen Elektroinstallationen in öffentlichen und privaten Gebäuden zu beachten ist.
Die Richtlinie soll Planer, Architekten und Bauherrn dabei unterstützen, Ladeinfrastrukturen für E-Autos und E-Bikes in oder an Gebäuden zu integrieren. Die Ausführung und Ausstattung von und mit Ladeplätzen kann je nach Gebäudetyp oder Nutzung abweichen. Die Richtlinie gibt schwerpunktmäßig Empfehlungen für Wohngebäude, Verkaufs- und Arbeitsstätten sowie Parkhäuser und Tiefgaragen.
Die neue VDI 2166 Blatt 2 dient als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5, welche Empfehlungen zu Festlegungen der Zentralen für Elektrotechnik mit Anschlussleistungen größer 200 kW, der Zentralen für Sicherheitstechnik, Anlagen für Informations- und Kommunikationstechnik sowie für Gebäudeautomation gibt und erweitert die Anforderungen um die Elektromobilität.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 "Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität" ist der Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Die Richtlinie ist ab sofort zum Preis von EUR 87,30 beim Beuth Verlag erhältlich. Weitere Informationen finden Sie hier.