Das Bundeskabinett hat heute grünes Licht für mehr Erdkabel gegeben und setzt damit die "Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende" vom 1. Juli 2015 um. Künftig sollen die neuen Stromautobahnen (sog. Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) vorrangig als Erdkabel statt Freileitung gebaut werden. Der Vorrang betrifft v. a. die großen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink oder die Gleichstrompassage Süd-Ost.
Bundesminister Gabriel: "Der heutige Beschluss stellt die Weichen für einen schnelleren und in der Bevölkerung akzeptierten Netzausbau. Die Richtung ist klar: Bei den neuen Gleichstromvorhaben gilt künftig ein Vorrang für Erdkabel. Das führt zu mehr Akzeptanz, denn vielerorts hatten die Menschen große Bedenken gegen Freileitungen. Jetzt ist der Weg frei, für den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze. Und den brauchen wir, um die Energiewende zum Erfolg zu führen."
Die Stromautobahnen sollen in Bundesfachplanung vorrangig in der Erde verlaufen. Dort, wo Menschen wohnen, sollen künftig Freileitungen verboten sein. Gleichstrom-Freileitungen kommen nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn Naturschutzgründe dafür sprechen oder bereits bestehende Stromtrassen genutzt werden können, ohne dass es zu Umweltauswirkungen kommt. Auch ist eine Freileitung denkbar, wenn die betroffene Gebietskörperschaft diese aufgrund örtlicher Belange ausdrücklich verlangt.
Daneben trifft die heutige Formulierungshilfe auch Aussagen zum Einsatz von Erdkabeln bei Drehstrom (Wechselstrom) im Übertragungsnetz, wo der Einsatz von Erdkabeln technisch schwieriger ist. Hier bleibt es dabei, dass Erdkabel zunächst im Rahmen von Pilotvorhaben getestet werden sollen. Um hier zügig mehr Erfahrungen zu gewinnen, sollen die Kriterien und die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Erdverkabelung erweitert werden. Die Formulierungshilfe zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus" ist hier (PDF: 469 KB) abrufbar. Das Bundeskabinett hat darüber hinaus auch den Bericht zum Stand des Netzausbaus und zur Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsbaubaugesetz zur Kenntnis genommen. Den Bericht finden Sie hier (PDF: 356 KB).
Quelle: BMWi