Gemeinsames Maßnahmenpaket für Sicherheit in der digitalen Wirtschaft beschlossen

Die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Gerd Billen, haben heute in Berlin das gemeinsame Maßnahmenprogramm "Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft"(PDF: 89 KB) beschlossen. Es bündelt die derzeitigen und geplanten Aktivitäten der beiden Ministerien zur digitalen Welt an der Schnittstelle von Wirtschaft und Verbrauchern.
Staatssekretär Billen erklärt den Zweck der vorgestellten Maßnahmen: "Wirtschaft und Verbraucherschutz sind keine Gegensätze. Unternehmen bestehen gerade dann am Markt, wenn sie kundenorientiert arbeiten. Nur wenn sich Verbraucher in der zunehmend komplexeren digitalen Welt sicher fühlen, weil sie vor deren Risiken ausreichend geschützt werden, umfassende Transparenz und Kundenfreundlichkeit einfordern und durchsetzen können und selbst über ihre Daten entscheiden, werden sich die Chancen der digitalen Welt voll entfalten."

  • Mit dem Maßnahmenprogramm nehmen wir die Wirtschaft in die Pflicht, für mehr Transparenz und mehr Wahlfreiheit für Verbraucher zu sorgen:
  • Dank einer neuen Transparenzverordnung bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss eines Telekommunikationsvertrages ein Produktinformationsblatt an die Hand, das viele nützliche Informationen, z. B. die genauen Vertragslaufzeiten, enthält.
  • Bei Breitbandanschlüssen können die Menschen die tatsächliche Datenübertragungsrate überprüfen.
  • Gemeinsam mit der Wirtschaft und Verbraucherorganisationen wird ein Muster für eine verständliche Verbraucherinformation über Apps entwickelt.
  • Wir beenden den Routerzwang, der von einigen Anbietern praktiziert wird, und schaffen dadurch freie Auswahl von Endgeräten für den Breitbandanschluss (sog. "Routergesetz" wurde bereits vom Kabinett beschlossen).

Außerdem wird mehr Rechtssicherheit in der digitalen Welt geschaffen:

  • Es wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht für das Verhalten von Dritten in ihrem WLAN haften, wenn sie einfache Sicherheitsvorkehrungen beachten (Änderungen des Telemediengesetzes zu Störerhaftung)
  • Eine Änderung des Unterlassungsklagengesetzes ermöglicht es Verbraucherverbänden künftig, im Wege der Verbandsklage auch gegen Datenschutzverstöße vorzugehen.
  • Bei den Verbraucherzentralen eingerichtete "Marktwächter Digitale Welt" werden dafür den Markt beobachten und analysieren, um Fehlentwicklungen frühzeitig aufzudecken.

Geplant ist, dass der kollektive Verbraucherschutz künftig gleichberechtigtes Ziel der staatlichen Aufsicht über digitale Märkte werden soll. Das Maßnahmenprogramm "Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft" finden Sie hier (PDF: 89 KB).
Quelle: BMWi

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