Auf neuer bundesrechtlicher Grundlage werden ab sofort in Hamburg für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug-In-Hybride neue Kennzeichen erteilt, um Bevorrechtigungen an Ladesäulen im Straßenraum gewähren zu können. Zudem wird die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit zu Befreiungen von der Gebührenpflicht auf parkraumbewirtschafteten Flächen genutzt: nur drei Tage nach Inkrafttreten dieser neuen Rechtslage auf Bundesebene hat Hamburg als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und Elektroautos von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit. Die Regelung tritt am 01.11.2015 in Kraft und gilt bis ins Jahr 2020. Unterdessen kommt auch der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gut voran. Zusätzliche Standorte werden laufend neu in Betrieb genommen, bestehende Ladesäulen wurden benutzerfreundlich ertüchtigt.
Damit ab sofort eine Vielzahl an Elektromobilisten diese Infrastruktur nutzen können, schließt Stromnetz Hamburg GmbH, Koordinator für die öffentliche Ladeeinrichtungen, nach und nach Zugangsverträge mit den verschiedenen Elektromobilitätsanbietern ab. Damit wird auch für diese Kunden der uneingeschränkte Zugang zur Ladeinfrastruktur sichergestellt.
Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch: „Hamburg treibt das Thema Elektromobilität erfolgreich voran und setzt für die wichtigsten Herausforderungen der Elektromobilität praktikable Lösungen um. Die konsequente Ausweitung von Lademöglichkeiten auf Hamburgs Straßen, die Installation von Schnellladesäulen, der vereinfachte nutzerfreundliche Zugang zu Ladesäulen über Smartphone, die jetzt erhöhte Rechtssicherheit beim innerstädtischen Laden sowie der Anreiz des kostenloses Parkens im gesamten Stadtgebiet schaffen eine Umgebung, in der sich Elektromobilität in Hamburg positiv entwickeln wird. Damit setzen wir ein Zeichen für eine saubere Umwelt und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“
Quelle: Stadt Hamburg