Energieaudits: noch zwei Monate Frist für Nicht-KMU

Bis zum 5. Dezember dieses Jahres müssen Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) fallen, erstmals ein Energieaudit durchgeführt haben. Ein Energieaudit ist die systematische Erfassung und Analyse von Energieeinsatz, -verbrauch und -kosten in Unternehmen inklusive Vorschlägen zur Effizienzsteigerung. Mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde es verpflichtend eingeführt. Auf href=”www.stromeffizienz.de/energieaudit ” _blanc finden Unternehmen die wichtigsten Infos zum Energieaudit sowie zugelassene Energieauditoren. „Nicht-KMU mit Auditverpflichtung sollten die nächsten Wochen nutzen, um einen entsprechend qualifizierten Energieberater zu beauftragen“, rät Annegret-Cl. Agricola, Leiterin des Bereichs Energiesysteme und Energiedienstleistungen bei der dena. „Auch eigene Mitarbeiter können das Energieaudit durchführen, wenn sie die Anforderungen des EDL-G erfüllen.“
Die Initiative EnergieEffizienz der dena fasst unter href=”www.stromeffizienz.de/energieaudit” _blanc die Anforderungen an Unternehmen, interne und externe Energieauditoren sowie den Ablauf des Energieaudits zusammen. Unternehmen finden dort zusätzlich einen Zugang zu einer Liste mit Experten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die ein Energieaudit durchführen dürfen. Via Postleitzahlensuche können sie hier kostenfrei Auditoren in der jeweiligen Region ermitteln.
Quelle: dena
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