Ab sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen. Mit dem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffen hat. Die entsprechende Änderungsverordnung ist heute in Kraft getreten.
Dobrindt: "Elektrofahrzeuge bekommen ein eigenes Nummernschild und haben einen echten Erkennungseffekt. Das Nummernschild ist Teil unseres Maßnahmenpakets: Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung der E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer und Privilegien auf Sonderfahrspuren sowie kostenfreie Parkplätze. Aktuell bauen wir ein flächendeckendes Netz an Schnellladesäulen an den Autobahnraststätten auf, das durchschnittlich alle 30 km verfügbar ist." Das Elektromobilitätsgesetz definiert, was unter dem Begriff Elektrofahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
Quelle: BMVI