Gemeinsamer Brief von Umweltverbänden für mehr europäischen Energiepolitik

Die bisherigen Vorschläge zur europäischen Energieversorgungssicherheit und zum Klimaschutz ab 2020 sind laut BEE zu unverbindlich. Anlässlich des heutigen informellen Rates der EU-Energieminister betont Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE): „Die europäische Energiewende benötigt mehr Schwung und Verlässlichkeit und die Mitgliedstaaten dafür einen verbindlichen und transparenten Fahrplan.“

Die derzeitige Beschlusslage im Ministerrat und die Positionen vieler Mitgliedstaaten zu dem Energie- und Klimapaket für 2030 sähen zwar vor, dass die Mitgliedsstaaten bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien gemeinschaftlich verbindlich auf mindestens 27 Prozent steigern. Im Gegensatz zur Richtlinie für die 2020er-Ziele aus dem Jahr 2009 gäbe es dafür jedoch keine nationalen Ziele – bisher noch nicht einmal unverbindliche. Neben Zielvorgaben für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Effizienzsteigerung fehle zudem eine Struktur, um Zielvorgaben überhaupt festzulegen und ihre Einhaltung durchzusetzen.

Deshalb drängen die Erneuerbaren- und Energieeffizienzverbände sowie Umweltschutzorganisationen in einem gemeinsamen Brief auf verbindliche Regeln in der Umsetzung der Energie- und Klimaziele für 2030. Sie appellieren an  die Umwelt- und Energieminster der EU sowie an die Bundesminister Gabriel und Hendricks, sich für eine transparente, verbindliche und verlässliche Governance auf EU-Ebene einzusetzen, die für die Mitgliedstaaten Ziele sowie bei Zielverfehlung Konsequenzen festschreibt.
Diese Regelungen müssen in die novellierte Erneuerbaren-Richtlinie Eingang finden und dadurch verbindlich werden. Statt einer Gesetzgebung setzen Teile der  Kommission offenbar, so ist einem Schreiben vom 22. Juli zu entnehmen, auf unverbindliche nationale Klima- und Energiepläne, die nur zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und ohne Einbindung des Europäischen Parlaments ausgehandelt werden. „Der Energieminsterrat sollte sich klar dazu bekennen, dass die Rechtsgrundle der nationalen Klima- und Energiepläne in einem Mitentscheidungsverfahren unter Beteiligung des Europäischen Parlaments beschlossen wird.“ Anderes stünde auch im Gegensatz zu den EU-Ratsbeschlüssen vom Oktober 2014, die ein zuverlässiges und transparentes Governance-System fordern.

Quelle: BEE

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