Am 21. September hat das BMWi auf Basis der Konsultationsergebnisse einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" (PDF: 1 MB) vorgelegt – der den Einsatz intelligenter Messsysteme sicher und kosteneffizient vorantreiben soll. Länder und Verbände können sich bis zum 14. bzw. 9. Oktober zum Entwurf äußern.
Mit dem Entwurf komme nun Bewegung in den Aufbau einer Smart Metering Infrastruktur, so der Digitalverband Bitkom. "Dieses System aus intelligenten Stromzählern wird einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Energiewende leisten." Aus Bitkom-Sicht muss jetzt bei den Standards zur IT-Sicherheit und den Regeln zur Marktkommunikation Tempo gemacht werden.
Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte dazu: "Es ist klug, dass der Einbau intelligenter Messsysteme nur dort erfolgen soll, wo Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Die geplanten Regelungen bündeln die Vorgaben zur Messung erstmals zentral. […] Allerdings gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf noch zahlreiche Baustellen. Zu den offenen Fragen gehört zum Beispiel die Refinanzierung der Investitionskosten bei den Messstellenbetreibern. Vor allem die erste Phase des Rollouts, in der der Aufbau der notwendigen Informationstechnologie erfolgen muss, führt zu hohen Investitionen. Diese sollten als Kosten im Rahmen der Entgeltregulierung anerkannt werden. […] Insgesamt darf der anstehende Rollout nicht zu einem erheblichen Ausbau der Bürokratie im Energieversorgungsbereich führen."
Die zentralen Aspekte des Regelungspakets:
-
Datenschutz und Datensicherheit durch technische Mindestanforderungen gewährleisten:
Das Gesetz soll Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich erklären. Diese wurden im Auftrage des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht. Die Dokumente beinhalten einen technischen Standard für ein "privacy by design".
-
Kosten und Nutzen sinnvoll in Einklang bringen:
Mit einem neuen Regelungs- und Regulierungsrahmen soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen geschaffen werden. Dazu soll es eine klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen geben. Diese sollen sicherstellen, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Der Einbau der intelligenten Messsysteme soll darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen sollen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle übernehmen, kleinere Stromverbraucher folgen später. Die in den verbrauchsstarken Gruppen gemachten Erfahrungen können dann dafür genutzt werden, Erfahrungen auch für den Haushaltsbereich zu sammeln.
-
Den zulässigen Datenverkehr abschließend regeln:
Der Entwurf enthält detaillierte Regelungen, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So wird einerseits ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet, andererseits können die Daten, die für die Energieversorgung erforderlich sind, genutzt werden.
Quelle: BMWi / Bitkom / BDEW