Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. und Energieexperten zahlreicher wissenschaftlicher Einrichtungen warnen vor einem unnötigen Gegeneinander von Effizienztechnologien und Erneuerbaren Energien. Dieses drohe bei Verabschiedung des vom Bundeswirtschaftministerium heute vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Die Nutzung von Gaskraftwerken sei zwar noch für einige Zeit notwendig und sinnvoll, wenn diese in Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient betrieben werden. Die Förderung fossil erzeugter Fernwärme müsse bei Neuinvestitionen aber auf die Heizperiode beschränkt werden.
Andernfalls würde die notwendige Umstellung der Fernwärmeversorgung auf Solarenergie blockiert, obwohl diese inzwischen wettbewerbsfähig und für den Erfolg der Energiewende dringend geboten sei. Der Appell wird unter anderem von Wissenschaftlern des Fraunhofer-Instituts Bremen, des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt, der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg sowie der Uni Kassel getragen.
„Eine ganzjährige Subventionierung der Kraft-Wärme-Kopplung aus fossiler Energie ist für den Klimaschutz kontraproduktiv. KWK-Anlagen sollten nur in der Heizperiode laufen und eine Sommerpause einlegen. In dieser Zeit könnten große Solarwärmeanlagen den Wärmebedarf ohne Mehrkosten decken.“ Mittelfristig spare dies jährlich zudem bis zu fünf Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid ein, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Die Energieexperten fordern vom Bundestag, den Gesetzesentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Förderung von Strom aus neuen KWK-Anlagen nach einem Übergangszeitraum ab dem Jahr 2018 auf die Heizperiode konzentriert wird, um den interessierten Kommunen und Stadtwerken den Einstieg in solare Fernwärme zu erleichtern. Den Betreibern fossil befeuerter KWK-Anlagen würde durch die Konzentration der Förderung auf die Heizperiode kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen.
Positiver äußerte sich Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) zum Referentenentwurf: „Es ist gut, dass die Bundesregierung den Referentenentwurf jetzt vorgelegt hat. Damit liegen wir im Zeitplan, damit das Gesetz Anfang 2016 in Kraft treten kann." Als vielversprechend betrachtet Kuhlmann die im Entwurf vorgeschlagene Neudefinition des KWK-Ziels. Bis 2020 soll die KWK-Stromerzeugung demnach einen Anteil von 25 Prozent an der regelbaren Stromerzeugung erreichen. Bisher bezog sich die Zieldefinition auf den Anteil von KWK an der Stromerzeugung insgesamt. Einen weiteren guten Ansatz sieht Kuhlmann in der Erhöhung des Förderdeckels von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das sei ein positives Signal für den Markt. Inwiefern der Entwurf für die Sicherung der Bestandsanlagen ausreiche, müsse sich noch zeigen.
Quelle: BSW Solar / dena