Novelliertes EWärmeG in Baden-Württemberg am 1. Juli in Kraft getreten

In Baden-Württemberg ist am 1. Juli die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft getreten. Bei einem Heizungstausch steigt der Pflichtanteil für Ökowärme von 10 auf 15 Prozent. Als offizielle Ersatzerfüllung der Gesetzesanforderungen gilt künftig auch die Installation einer Photovoltaikanlage, berichtet der Branchenverband Solar Cluster Baden-Württemberg. Die neue Option ist sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude vorgesehen.

Die Erzeugung von Sonnenstrom ist mit der Neufassung des EWärmeG jetzt ebenfalls eine anerkannte Alternative. Bislang war das nicht so: Wer vor dem Austausch der Heizung über keine PV-Anlage verfügte, durfte auch keine neue installieren, um die Vorschriften des Gesetzes zu erfüllen. "Dieses Hindernis hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt", sagt Carsten Tschamber vom Solar Cluster. "Für das Vorankommen der Photovoltaik im Land ist das eine gute Entscheidung." Der Anteil der PV am Strommix im Südwesten könnte jetzt wieder steigen, für die Solarunternehmen und ihre Beschäftigten sei das ein gutes Zeichen, so Tschamber weiter. Außerdem brauche das Land dringend mehr Photovoltaik, um seine Klimaziele erreichen zu können.

Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.

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