Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. zeigt sich vom Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Reform der Erbschaftsteuer enttäuscht: "Für ein Konzept, das die Zukunft unserer Familienunternehmen ausreichend sichert, sind erhebliche Korrekturen notwendig", erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die Ausführungen des Entwurfs zum verschonbaren Betriebsvermögen regeln nur rudimentäre Grundsätze. "Auf der Basis kann nicht beurteilt werden, ob sich dieser Ansatz für die Praxis eignet", so Brossardt. Bei großen betrieblichen Erbschaften soll laut Entwurf für die Erbschaftsteuer auf vorhandenes Privatvermögen des Erben zugegriffen werden. Brossardt: "Akzeptabel ist nur der Zugriff auf mit ererbtes, nicht betriebliches Vermögen." Erben großer Betriebsvermögen soll als Alternative dazu ein Verschonungsvorteil angeboten werden, der mit der Höhe der Erbschaft allmählich verloren geht. Die sofort fällige Steuer stiege damit, ausgehend von Null bei einem Betriebsvermögen von 20 Millionen Euro, auf mindestens 18 Prozent bei einem Betriebsvermögen von 110 Millionen Euro. "Diese Schwellenwerte sind nicht akzeptabel", betont Brossardt.
Eine Modellvariante für Familienunternehmen sieht bis zu 40 Millionen Euro eine Vollverschonung von der Erbschaftsteuer vor. Brossardt: "Die Bedingungen, über die eine Familienbindung anerkannt wird, sind aber dramatisch überzogen. Unter anderem soll eine Gewinnausschüttung über 40 Jahre nahezu ausgeschlossen werden. Nicht anerkannt wird, wenn Familiengesellschafter nur entfernt verwandt sind. Beides ist wirklichkeitsfremd und muss korrigiert werden." Für die Steuer auf betrieblich gebundenes Vermögen fordert die vbw deutlich bessere Stundungsmöglichkeiten. Zudem muss ererbtes Geld erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn es der Erbe in das Unternehmen investiert.
Brossardt: "Um die Flexibilität kleiner Unternehmen zu bewahren, müssen Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten von der Lohnsummenauflage ausgenommen werden. Für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern ist eine erleichterte Auflage notwendig." Der vbw Hauptgeschäftsführer erinnert daran, dass alle Verschonungsvorteile unter Vorbehalt stehen: "Wer die Auflagen zum Erhalt von Betrieb und Arbeitsplätzen nicht einhält, zahlt die Steuer nach."
Quelle: vbw