Quecksilberdampflampen (sogenannte "HQL"-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen dürfen seit gestern nicht mehr in den Markt gelangen. Das gilt auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Mehr Informationen zur Richtlinie finden Sie hier.
Quelle: Bundesregierung