Mit welchen steuerlichen Gesetzesinitiativen und weiteren steuerrechtlichen Änderungen müssen Unternehmen im Jahr 2015 rechnen? – Diese Frage stand im Mittelpunkt der Sitzung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen unter Vorsitz von BGA-Präsidiumsmitglied Christof Bonn in Berlin am 19. März 2015. Der Ausschuss konnte zu dieser Fragestellung zum Auftakt Ministerialdirektor Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen, willkommen heißen, der auf die aktuellen steuerpolitischen und steuerrechtlichen Schwerpunkte einging.
Nach der Vorstellung von internationalen Steuerrechtsanforderungen wie Steuerinformationsaustausch und der Eindämmung der Erosion der Steuerbasis durch Gestaltungen erläuterte Ministerialdirektor Sell die Grundzüge der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Eckwerte zur Anpassung des Erbschaftsteuerrechts an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 17. Dezember 2014. Angestrebt werde eine verfassungsfeste und -konforme Reform in dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen. Er hob dabei hervor, dass bei detaillierter Analyse der vorgelegten Eckwerte des Bundesfinanz-ministeriums die Wirtschaft auch Vorteile erkennen könne. Von Seiten des BGA wird eine Lösung auf Grundlage des BFH-Urteils unterstützt und dabei anerkannt, dass frühere Überlegungen zur Abschaffung der Erbschaftsteuer im aktuellen Umfeld ebenso wenig zielführend sind wie Vorschläge zur Einführung einer Niedrigsteuer.
Im Anschluss vertiefte der Ausschuss seine Beratungen zu den Details des Bundesverfassungsgerichts mit Dr. Rudolf Pauli, Partner Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. Er stellte die wesentlichen Ansatzpunkte und rechtlichen Chancen und Risiken vor. Es bestand Übereinstimmung, dass es für eine abschließende Bewertung noch zu früh sei, da die Details noch zu präzisieren seien. Unternehmen sei jedoch empfohlen, sich frühzeitig mit den Fragen des Unternehmensübergangs auch im Lichte der geltenden und der künftigen Regelungen zu befassen.
Die Problematik der steuerlichen Belastung der Unternehmensfinanzierung durch die mit der Unternehmensteuerreform 2008 verschärften Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zum Gewerbeeintrag wurde als weiterer Schwerpunkt aufgegriffen. Dr. Frank Roser, Geschäftsführer Roser Rechtsanwälte, Hamburg und Verfasser einer im Auftrag des Instituts Finanzen und Steuern erarbeiteten Studie vom April 2014, erläuterte die konzeptionellen Grundprobleme und Lösungsüberlegungen. Dabei ging er auch die zunehmend komplexer werdenden Auslegungen und deren Absurditäten ein. Im BGA-Ausschuss bestand Übereinstimmung, dass es weiter Anliegen des BGA bleiben muss, die gewerbesteuerliche Substanzbesteuerung zu beseitigen.
Abschließend wurden verschiedenste steuerrechtliche Einzelfragen erörtert. Von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens über Aspekte der ordnungsmäßigen Aufzeichnung und dem Führen von Büchern und zum Datenzugriff, der Eindämmung von Manipulationen digitaler Aufzeichnungen bei Kassen und dem Hin und Her für Unternehmen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Metallen bis hin zur Schaffung von Rechtsi-cherheit bei der Warenbewertung des Umlaufvermögens nach der Lifo-Methode wurden verschiedenste für die Unternehmen des Groß- und Außenhandel wichtige steuerrechtliche Themen aufgegriffen und über Sachstand und weitere verbandliche Initiativen beraten. Der Ausschuss Steuern und Finanzen hob dabei insbesondere positiv hervor, dass mit dem in Kürze zu erwartenden BMF-Schreiben zur Anwendung des Lifo-Verfahrens die schwelende Unsicherheit in den Unternehmen ausgeräumt werden könnte.
Quelle: Michael Alber, BGA