Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus beschlossen. Darin sollen die Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung erweitert werden und der Turnus der Netzentwicklungsplanung auf zwei Jahre festgelegt werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Modernisierung und zügiger Ausbau der Stromnetze sind das A und O für eine erfolgreiche Energiewende. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Menschen in Deutschland. Wir sorgen jetzt dafür, dass diese sich künftig besser in den Prozess der Planung der Netze einbringen und die damit einhergehenden Entscheidungen besser verstehen können. Planern und Behörden geben wir mit dem Gesetz außerdem mehr Möglichkeiten, Erdkabel auf Pilotstrecken in technisch und wirtschaftlich sinnvollen Abschnitten zu testen."
Künftig haben Bürgerinnen und Bürger sowie alle weiteren Beteiligten ausreichend Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen der jeweiligen Entwürfe zum Netzausbau im Strom- und Gasbereich. Alle zwei Jahre, statt jährlich, soll ein aktualisierter Netzentwicklungsplan vorgelegt und abgestimmt werden. Das vermeidet parallele Planungsprozesse und erhöht Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verfahren auf allen Planungs-Ebenen. Zudem werden künftig, neben den bisherigen Pilotvorhaben, zu denen auch die sog. "Stromautobahnen" (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) gehören, weitere Pilotvorhaben zur Teilerdverkabelung ermöglicht. So können schneller mehr Erfahrungen mit dieser Technologie gesammelt werden. Neben dem Abstand zu Siedlungen werden künftig auch klare Kriterien wie Naturschutzgründe oder die Querung von großen Bundeswasserstraßen mit in die Betrachtung aufgenommen.
Quelle: BMWi