Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jüngst einen Entwurf für das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) veröffentlicht. Aus Sicht der E-Handwerke ist interessant, dass darin die freie Wahl eines Endgeräts für den Breitbandanschluss (Router, Kabelmodem) gewährleistet ist. Damit soll die bisherige Praxis einiger Netzbetreiber unterbunden werden, die für den Netzzugang ausschließlich von ihnen vertriebene Endgeräte zulassen. Der Wettbewerb würde durch die neuen Regelungen also zunehmen.
Der ZVEH begrüßt diesen Gesetzesentwurf. Herbert Christ, Referatsleiter Technik beim ZVEH, sagt: „Durch die geplante Gesetzesänderung wird klargestellt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt, also vor dem Router endet. Damit können die Endkunden den Router frei wählen.“ So werde es vielen E-Handwerksbetrieben ermöglicht, ihren Kunden Router und Modems und deren Installation anzubieten und damit ihr Leistungsspektrum auszuweiten. Zudem sei aber noch eine weitergehende Klarstellung im Gesetz wünschenswert: Die Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, auch bei bestehenden Anschlüssen die für einen Austausch von Endgeräten benötigten Anschlussparameter kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Der Entwurf wurde zeitgleich mit der Veröffentlichung den Ländern, Verbänden und Unternehmen zur Kommentierung zugeleitet. Nach dieser Anhörung soll die erforderliche Notifizierung des Gesetzentwurfes bei den europäischen Dienststellen durchgeführt werden, um das weitere Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich mit einem Kabinettbeschluss einleiten zu können.
Quelle: ZVEH