Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute die Eckpunkte (PDF: 94,85 KB) für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" veröffentlicht. Dieses wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz Intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") enthalten.
Das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von Intelligenten Messsystemen auf den Weg zu bringen. Hierzu zählt insbesondere auch die Gewährleistung eines hinreichenden Maßes an Datenschutz und Datensicherheit über die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)in den vergangenen Jahren erarbeiteten Schutzprofile und Technischen Richtlinien.
Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi sollen Intelligente Messsysteme nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen. Größere Verbraucher übernehmen die Vorreiterrolle beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik. Erzeugerseitig soll an der Schwelle von 7 kW installierter Leistung festgehalten werden. Haushalte, die weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, sind von dieser Einbaupflicht ausgenommen. Für sie ist langfristig ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler mit Funktionen zur Verbrauchsveranschaulichung vorgesehen.
Durch eine klare Kostenregulierung wird sichergestellt, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Zur Finanzierung wird keine neue Umlage geschaffen, sondern es werden Einbau und Betrieb von Geräten – wie bisher – über Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb finanziert. Zur Gewährleistung der Gesamteffizienz des Rollouts werden Kostenobergrenzen eingeführt. Auch sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, ihre Verantwortung für den Rollout im Wege der Ausschreibung "in den Markt" zu geben. Die Kombination aus Kostenobergrenzen und Ausschreibungsoption ist ein geeignetes Mittel, um Anreize für die notwendigen Effizienzanstrengungen zu schaffen.
Auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem nächsten Schritt die Verordnungsentwürfe vorlegen. Ziel ist eine Kabinettbefassung vor der Sommerpause 2015. Die Eckpunkte zum Verordnungspaket Intelligente Netze ebenso wie die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Variantenrechnungen der Ernst & Young GmbH sind hier abrufbar: