Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen sowie von Informations- und Schulungsveranstaltungen über den 31.12.2014 hinaus bis zum Ende des Jahres verlängert. Mit den Förderprogrammen werden mittelständische Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer beim Start eines Unternehmens unterstützt.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Bundesamt gewährt kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern einen Zuschuss zu einer Unternehmensberatung. Damit soll ein Anreiz für die Inanspruchnahme von fachkundigem, externem Rat gegeben werden. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Seminare, sofern sie kostengünstig Unternehmen oder Existenzgründern Informationen zur Existenzgründung oder zur Unternehmensführung zur Verfügung stellen.
Mit den Förderprogrammen, die seit 2005 auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden, wurden 2014 nahezu 14.000 Beratungen und rund 3.800 Informations- und Schulungsveranstaltungen mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 22 Mio. Euro bezuschusst. Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt maximal 1.500 Euro. Der Antrag auf Förderung ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung zu stellen.
Für Seminare können Veranstalter maximal einen Zuschuss von 1.200 Euro erhalten. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 Euro pro Teilnehmer. Voraussetzung ist jeweils der Nachweis einer Kostendeckungslücke. Zuschussanträge sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung einzureichen.
Anträge sind einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstellen online zu übermitteln. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese sodann an das Bundesamt zur Entscheidung weiterleiten. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung können unter www.beratungsfoerderung.info” _blanc sowie über das Servicetelefon 06196-908-570 abgerufen werden.
Quelle: BAFA
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Bundesamt gewährt kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern einen Zuschuss zu einer Unternehmensberatung. Damit soll ein Anreiz für die Inanspruchnahme von fachkundigem, externem Rat gegeben werden. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Seminare, sofern sie kostengünstig Unternehmen oder Existenzgründern Informationen zur Existenzgründung oder zur Unternehmensführung zur Verfügung stellen.
Mit den Förderprogrammen, die seit 2005 auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden, wurden 2014 nahezu 14.000 Beratungen und rund 3.800 Informations- und Schulungsveranstaltungen mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 22 Mio. Euro bezuschusst. Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt maximal 1.500 Euro. Der Antrag auf Förderung ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung zu stellen.
Für Seminare können Veranstalter maximal einen Zuschuss von 1.200 Euro erhalten. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 Euro pro Teilnehmer. Voraussetzung ist jeweils der Nachweis einer Kostendeckungslücke. Zuschussanträge sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung einzureichen.
Anträge sind einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstellen online zu übermitteln. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese sodann an das Bundesamt zur Entscheidung weiterleiten. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung können unter www.beratungsfoerderung.info” _blanc sowie über das Servicetelefon 06196-908-570 abgerufen werden.
Quelle: BAFA