Das Bundeskabinett hat gestern die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegte Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PDF: 766 KB) beschlossen.
Die erste Ausschreibungsrunde kann bereits im Feburar 2015 bekanntgeben werden. Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig wird die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Dies senkt die Kosten.
Die gestrige Beschlussfassung des Bundeskabinetts wird von der Solarbranche kritisiert. Auktionsvolumen und Standortwahl seien zu stark beschränkt worden, das Verfahren bürokratisch und ein Erfolg unsicher. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind Solarstromanlagen, die auf oder an Gebäuden, zum Beispiel auf Eigenheimen oder Gewerbebetrieben, errichtet werden.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. "Viel zu wenig", kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Energiewende sei so nicht zu schaffen, die Verordnung zudem ein von der Europäischen Union diktiertes "Bürokratie-Monster". Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen. Der Verband beklagt, dass der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte zudem nicht genutzt werden dürfe.
Doch auch bestehende Spielräume seien von der Bundesregierung nicht genutzt worden: "Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig", meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei Ausschreibungsrunden vor, die erste (15. April) und zweite (1. August) jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde (1. Dezember) ist ein Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen weiter sinken - 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden. In Bezug auf die Flächenverfügbarkeit bleibt es vorerst bei der restriktiven Flächenkulisse aus dem bestehenden EEG. Ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu sowie Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, in denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten Gebieten sind jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird auch die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal 10 Megawatt gedeckelt bleiben.
Quelle: BMWi / BSW Solar