Seit 2008 hat das BMUB mit der Kommunalrichtlinie mehr als 6.000 Klimaschutzprojekte in über 3.000 Kommunen unterstützt. Die nun neu aufgelegte Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten, welche auch die Umrüstung auf LED beinhaltet, enthält einige Änderungen. Zu beachten ist auch, dass zwar ab dem 01. Januar 2015 interessierte kommunale Antragsteller, kulturelle und soziale Einrichtungen, öffentliche gemeinnützige Bildungsträger, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus wieder ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen können, dies allerdings nur bis zum 31. März 2015 möglich ist.
Die Neuauflage der Richtlinie ermöglicht einen verbesserten Planungshorizont für Antragsteller, da die Gültigkeit erstmals auf eine Zeitdauer von zwei Jahren ausgelegt ist. Darüber hinaus erweitert sie die Fördermöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Weiterhin wurde die Antragsberechtigung klarer auf kommunale Antragsteller fokussiert.
Mit wenigen Ausnahmen sind die inhaltlichen Anforderungen der einzelnen Förderschwerpunkte sowie die Förderquoten beibehalten worden. Anpassungen gab es insbesondere bezüglich der Präzisierung inhaltlicher Aspekte bei Klimaschutz(teil)konzepten und im Bereich der Nachhaltigen Mobilität.
Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" wird auch in 2016 fortgeführt. Die Richtlinie können Sie hier herunterladen. Der Zeitraum zur Einreichung der Anträge für die Förderschwerpunkte „Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz“, „Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten“ und „Investive Klimaschutzmaßnahmen“ ist der 01. Januar 2016 bis 31. März 2016.
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