Für Mini-KWK-Anlagen gelten ab dem 1. Januar verbesserte Förderkonditionen. Vor allem im kleinen Leistungsbereich wurden die Zuschüsse deutlich angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen zusätzlichen Bonus. BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff betont: "Die Novellierung ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und eine erfolgreiche Energiewende. Zusammen mit der Förderung des erzeugten KWK-Stroms nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verstärkt das Programm die Anreize, die hocheffiziente KWK-Technologie auch im kleinen Leistungsbereich zu nutzen."
Anträge für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen, d. h. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt, können beim BAFA eingereicht werden. Die neuen Konditionen gelten für Anträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim BAFA eingegangen sind. Die Förderung soll eine besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme anreizen. Die Richtlinie sieht daher hohe Anforderungen im Hinblick auf die Primärenergieeinsparung der Anlagen vor.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht, die einen Überblick zu den zuschussfähigen Anlagen sowie zur Höhe der Förderung gibt. Die Liste der förderfähigen Anlagen, das aktuelle Antragsformular sowie weitere wichtige Hinweise zum Antragsverfahren sind zusammen mit der novellierten Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf der Internetseite des BAFA verfügbar.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)