Ziel der Förderung ist es, Möglichkeiten und Vorteile von Energiecontracting-Dienstleistungen bei kleinen und mittleren Unternehmen und bei Kommunen bekannter zu machen. Das BAFA erstattet daher anteilig die Kosten für Contracting-Beratungen durch qualifizierte Experten, sogenannte Projektentwickler. Dadurch können bestehende Informationsdefizite behoben und Hilfestellungen bei der oft komplexen Umsetzung von Contracting-Projekten gegeben werden.
Das Förderprogramm für Beratungen zum Energiespar-Contracting ist eine der ersten Sofortmaßnahmen des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beschlossen. Im NAPE hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen fixiert, die die Erreichung der energiepolitischen Ziele sicherstellen sollen. Der Steigerung der Energieeffizienz kommt eine wesentliche Bedeutung bei der Gestaltung der Energiewende zu.
Im Interesse einer effizienten und ressourcenschonenden Administrierung verzichtet das BAFA vollständig auf ein Papierverfahren und setzt das Programm elektronisch um. Zulassungen von Projektentwicklern und Fortbildungen werden im Januar 2015 möglich sein. Die Förderung kann voraussichtlich ab Februar 2015 beim BAFA beantragt werden.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Förderprogramms war die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) maßgeblich beteiligt.
Nähere Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren werden in Kürze auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht. Die Richtlinie zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft (BAnz. AT vom 19.12.2014, B1).
Quelle: BAFA