Die Diskussionen um die Möglichkeit einer Ferninspektion bei Rauchwarnmeldern sind erneut angeheizt worden. Laut der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Melder und Umgebung regelmäßig vor Ort einer Inspektion und Wartung unterzogen werden. Aus der Ferne ist dies bisher nicht zulässig.
Einer der Gründe für die erneuten Diskussionen ist die Rauchmelderpflicht, die jetzt in einigen Bundesländern gilt. Unternehmen der Wohnungswirtschaft haben durch die erhöhte Anzahl an Rauchmeldern auch höhere Ausgaben für die Inspektionen vor Ort. Ferninspektionen könnten diese senken. Darum wurde unter anderem ein Arbeitskreis "Rauchwarnmelder-Ferninspektion" ins Leben gerufen, der beim Kriwan Testzentrum in Forchtenberg angesiedelt ist und das Ziel verfolgt, die Anforderungen an eine Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne gemäß den Anforderungen des Abschnitts 6 der DIN 14676 zu erarbeiten. Einige Rauchmelder-Hersteller sind jedoch strikt gegen die Prüfung aus der Ferne.
Während die Ei Electronics GmbH eine eigene Webseite zum Thema erstellte, auf der Argumente gegen die Ferninspektion aufgelistet sind, trat die Firma Hekatron mit sofortiger Wirkung aus dem Arbeitskreis aus, der Möglichkeiten zur Fernprüfung ausarbeiten will. Da es jedoch bisher noch keine neuen Erkenntnisse bezüglich der realen Chancen dieser Art Prüfungen gibt, werden die Diskussionen weiterhin anhalten.
Quelle: Hekatron, Ei Electronics, Bundesbaublatt